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Kurzinformation Energieausweis

 

 

Die Bundesregierung hat mit Datum vom 29.04.2009 der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV 2009) zugestimmt.
Dadurch trat die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die gesamte Energieeffizienz von Gebäuden ab 01.10.2009 in Kraft.
Nach der alten EnEV 2007 besteht für die Erstellung der Energieausweise für bestehende Gebäude eine Wahlmöglichkeit, in bestimmten Fällen zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren. Beim Ausstellen des Energieausweises kann entweder der tatsächliche Verbrauch oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Für Neubauten ist immer der bedarfsorientierte Energieausweis auszustellen.

Was regelt die neue EnEV 2009?

Wie bisher regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Bereiche:
• Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau)
• Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
• Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau,
  Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
• Mindestanforderungen für Heizungsanlagen, Kühl- und Raumlufttechnik
  sowie Warmwasserversorgung

Ab wann und für welche Gebäude gilt die EnEV?

Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Anders bei anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.

Bestand:
Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen wie z.B. Fassaden- oder Dachdämmung, ist der Zeitpunkt des Baubeginns entscheidend.

 

 

 

Fragen und Antworten zum Energieausweis

 

 

 

 

Unterschied zwischen Verbrauchs- oder bedarfsorientiertem
Energieausweis
:

Verbrauchsausweis
-Erstellung auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs, abhängig vom Verhalten der Bewohner
-Sehr einfaches Verfahren
-10 Jahre gültig, mit großer Streuung der Ergebnisgenauigkeit

Bedarfsausweis
-Auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs erstellt
-Objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom  jeweiligen Nutzungsverhalten
-detaillierte Datenerfassung notwendig
-10 Jahre gültig
-Zusätzliche Wirtschaftlichkeitsaussagen zu angesetzten Sanierungsverfahren


Welche Fristen gelten für die Erstellung?

Bei Neuerrichtung von Gebäuden gilt der Stichtag des in Kraft treten der ENEV 2007 zum 01.10.2007.
Bei bestehenden Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, ist die Einführung ab 01.07.2008 verpflichtend.
Bei Wohngebäuden, welche nach 1965 errichtet wurden, ist der Stichtag der 01.01.2009.
Für alle Nichtwohngebäude ist die ENEV 2007 spätestens ab dem 01.07.2009 verpflichtend.

Kurzinformation Bauthermografie


Die Infrarotthermografie ist eine zerstörungsfreie Untersuchungsmethode zur berührungslosen Messung von Oberflächentemperaturen. Auf den Bildern werden die Temperaturdifferenzen der Bauteil-Oberflächen dargestellt. Dies gibt Aufschluss über unsichtbare energetische Schwachstellen und deckt thermische SchadsteIlen direkt auf.

 

 


Einsatzgebiet und Möglichkeiten der Bauthermografie

- Erkennen von Wärmeverlusten
- Aufzeigen von technischen Schwachstellen von Bauteilen
- Undichtigkeit an  Fenster und Türen
- Ortung unter Putz liegender Massivbauteile
- Wärmebrückenanalyse
- Schimmelpilzentstehung
- Dichtungs- und Dämmfehler
- Erkennung und Bewertung von Rissen
- Feststellung von verdeckten Fachwerk- und Ständerkonstruktionen
- Lokalisierung von nicht sichtbaren Heizungs-, Kalt- und Warmwasserleitungen
- Erkennen von mangelhaften Rohrleitungsisolierungen
- Leckageortung verdeckter Leitungen
- Erkennung von Bauplanungs- und Ausführungsmängeln

 

 

Ihre Fragen zum Thema: Energieausweis beantworten wir sehr gern auch telefonisch.

Sie erreichen uns unter : 05206 - 9690477

 

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